Allgemeine Nutzungsbedingungen und Verkaufsbedingungen für die Nutzung von designyourpackaging.de
§ 1 Regelungsgegenstand
1.1. Die colordruck Baiersbronn W. Mack GmbH & Co. KG, Saarstraße 2 – 10, 72270 Baiersbronn (im Folgenden der „BETREIBER“) liefert ein umfassendes Sortiment an branchenübergreifenden Verpackungslösungen. Ausgehend von diesen Lösungen hat der BETREIBER die Internet Plattform „designyourpackaging“ unter designyourpackaging.de (im Folgenden die „PLATTFORM“) konzipiert und entwickelt. Über die PLATTFORM können NUTZER individualisierte Gestaltungen der angebotenen Verpackungslösungen vornehmen und direkt bestellen. Der BETREIBER bietet darüber hinaus weitere Dienstleistungen über die PLATTFORM an.
1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung der Dienste durch den BETREIBER und deren Nutzung durch die NUTZER sowie den Verkauf von PRODUKTEN über die PLATTFORM.
1.3. Sofern nach erfolgter Registrierung i.S.d. § 4 die Nutzung der Leistungen des BETREIBERS auch über andere Webseiten ermöglicht wird, zum Beispiel durch Angabe von Links auf Webseiten Dritter, die einen direkten Zugang zur PLATTFORM auf ihren Seiten bereitstellen, hat der BETREIBER auf diese Bereitstellung der Leistungen über die Seiten Dritter keinen Einfluss. Der BETREIBER schuldet lediglich die Bereitstellung seiner Leistungen unter der angegebenen URL.
§ 2 Allgemeine Begriffsbestimmungen und Vertragsbestandteile
2.1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten unter ausdrücklichem Ausschluss existierender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des NUTZERS und regeln die Nutzung der PLATTFORM sowie den Verkauf von PRODUKTEN über die PLATTFORM. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der im Einzelfall erteilten, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des BETREIBERS.
2.2. Änderung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen
Der BETREIBER behält sich vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Der NUTZER muss die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des BETREIBERS daher bei Abschluss jedes Vertrags über entgeltliche Leistungen erneut bestätigen. Der BETREIBER empfiehlt daher, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen bei jedem Vertragsschluss über die PLATTFORM aufmerksam zu lesen. Etwaige Änderungen gelten jeweils ausschließlich für die zukünftige Nutzung; eine rückwirkende Änderung findet nicht statt.
2.3. weitere Begriffsbestimmungen:
(1) „NUTZER“ sind die Besucher der PLATTFORM des BETREIBERS, für die die Nutzung der PLATTFORM grundsätzlich ein unentgeltliches Internetangebot darstellt; lediglich einzelne Funktionalitäten der PLATTFORM sind kostenpflichtig ausgestaltet.
(2) „KONFIGURATION“ bezeichnet die individuelle Gestaltung der auf der PLATTFORM angebotenen PRODUKTE durch den NUTZER.
(3) „PRODUKT“ bezeichnet eine durch den BETREIBER auf der PLATTFORM zum Zwecke der KONFIGURATION und anschließenden Bestellung angebotene Verpackungslösung.
§ 3 Verträge über entgeltliche Leistungen
3.1. Die Nutzung der PLATTFORM ist grundsätzlich kostenfrei möglich. Soweit der BETREIBER einzelne Leistungen kostenpflichtig anbietet, insbesondere PRODUKTE zum Kauf anbietet, wird die Höhe einer etwaigen Vergütung dem NUTZER auf der PLATTFORM angezeigt, bevor er die jeweilige Leistung abruft.
3.2. Alle Preise werden auf der PLATTFORM als Bruttopreise ausgewiesen und verstehen sich inkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen deshalb Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie sonstige Versandkosten nicht ein. Solche zusätzlichen Kosten werden vor Abschluss des Bestellvorgangs jeweils gesondert ausgewiesen.
3.3. Für den Vertragsschluss, insbesondere für entgeltliche Leistungen des BETREIBERS gelten die nachfolgenden Vorschriften:
(1) Eine Produktpräsentation auf der PLATTFORM stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot seitens des BETREIBERS dar, sondern nur eine unverbindliche Aufforderung an den NUTZER, PRODUKTE zu erwerben.
(2) Der Vertragsschluss über die PLATTFORM erfolgt in folgenden Schritten:
Der NUTZER wählt das gewünschte PRODUKT auf der PLATTFORM aus. Preisangaben sowie die wichtigsten Produktinformationen sind für den NUTZER nach der Produktauswahl sichtbar.
Der NUTZER nimmt die gewünschte KONFIGURATION des PRODUKTS vor und wählt je nach PRODUKT z.B. Größe, Material, Grammatur, Lackierung und ggf. weitere Parameter sowie die Bestellmenge aus. Im Rahmen der KONFIGURATION sind unbedingt die für jedes PRODUKT abrufbaren Datenanlieferungsstandards des BETREIBERS zu beachten. Nach erfolgter KONFIGURATION kann der NUTZER seine Auswahl durch Klicken auf die Schaltfläche „In den Warenkorb“ bestätigen.
Über das Einkaufswagen-Symbol oder entsprechend gekennzeichnete Schaltflächen auf der PLATTFORM hat der NUTZER die Möglichkeit, seine Auswahl im Warenkorb aufzurufen und die Bestellung durch Klicken auf die Schaltfläche „Zur Kasse gehen“ fortzusetzen.
Der NUTZER wird nun aufgefordert, Angaben zu seiner Person und zur Lieferung zu machen, die für die Bestellabwicklung erforderlich sind. Der NUTZER erhält nach Klicken auf die Schaltfläche „Weiter“ die Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren. Zur Korrektur von Eingabefehlern kann der NUTZER auf den jeweils zu ändernden Bereich der angezeigten Bestellübersicht klicken und gelangt so zu den Eingabefeldern bzw. dem Artikel zurück; später eingegebene Angaben gehen hierdurch nicht verloren.
Der NUTZER wählt außerdem die gewünschte Zahlart aus. Es stehen ausschließlich die angezeigten Zahlungswege zur Verfügung. Soweit für einzelne Zahlungswege Gebühren erhoben werden, weist der BETREIBER diese gesondert aus. Dem NUTZER steht aber zumindest ein gängiger und zumutbarer kostenloser Zahlungsweg zur Verfügung.
Der NUTZER muss für den weiteren Bestellablauf mit Klick auf die entsprechenden Schaltflächen bestätigen, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, sowie den Datenschutzhinweis zur Kenntnis genommen hat.
Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ gibt der NUTZER sein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Der Eingang dieses Angebots wird dem NUTZER unverzüglich durch eine Bestätigungs-Mail des BETREIBERS an die angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. In der Bestätigungs-Mail des BETREIBERS enthalten sind neben den Produktinformationen auch PDF-Dokumente der vorliegenden Nutzungsbedingungen, der Widerrufsbelehrung für Verbraucher und des Datenschutzhinweises zwecks dauerhafter Speicherung beim NUTZER.
In dieser E-Mail des BETREIBERS liegt noch nicht dessen Annahmeerklärung auf das Angebot. Diese erfolgt nach Prüfung des Angebots mit separater E-Mail. Erst mit Zugang dieser zweiten E-Mail des BETREIBERS ist der Vertrag geschlossen.
§ 4 Einrichtung eines Nutzerkontos
4.1. Allgemeines
Die Nutzung der PLATTFORM erfordert beim Abschluss einer Bestellung die Einrichtung eines Nutzerkontos auf der PLATTFORM.
4.2. Registrierung
(1) Die Einrichtung eines Nutzerkontos auf der PLATTFORM des BETREIBERS setzt die Registrierung voraus. Ein Anspruch auf die Nutzung durch jedweden Anmelder besteht nicht. Der BETREIBER ist deshalb berechtigt, Registrierungsersuchen ohne Angabe von Gründen bzw. zu jedem Bestellstatus zurückzuweisen.
(2) Die Registrierung kann ausschließlich über das auf der PLATTFORM bereitgestellte Web-Formular erfolgen. Während der Registrierung ist ein Kennwort zu wählen. Das Kennwort kann – und sollte – nach erfolgter Registrierung regelmäßig geändert werden. Der BETREIBER empfiehlt eine regelmäßige Änderung des Kennworts aus Gründen der Datensicherheit.
(3) Die während der Registrierung erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vollständig und korrekt angegeben werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche “JETZT REGISTRIEREN“ wird das Registrierungsersuchen abgeschlossen. Über den Abschluss informiert der BETREIBER durch Versand einer entsprechenden Empfangsbestätigung an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
(4) Nach der Freischaltung kann der NUTZER nach erfolgtem Login Bestellungen von PRODUKTEN über die PLATTFORM tätigen, ohne dabei erneut seine Daten eingeben zu müssen. Korrekturmöglichkeiten nach § 3.3 (2) bleiben hiervon unberührt.
(5) In der E-Mail des BETREIBERS ist ein Link enthalten, den der NUTZER bestätigen muss, um die Registrierung abzuschließen und das Nutzerkonto freizuschalten. Nach der endgültigen Freischaltung kann der NUTZER nach erfolgtem Login Bestellungen von PRODUKTEN über die PLATTFORM tätigen, ohne dabei erneut seine Daten eingeben zu müssen. Korrekturmöglichkeiten nach § 3.3 (2) bleiben hiervon unberührt.
4.3. Geheimhaltung, Haftung und Korrekturen
(1) Das Nutzerkonto ist ein persönlicher Account und steht ausschließlich dem NUTZER selbst zur Verfügung. NUTZER sind verpflichtet, das Kennwort (sowohl das bei der Registrierung gewählte als auch ein möglicherweise später geändertes) geheim zu halten und unbefugte Dritte von deren Nutzung auszuschließen. NUTZER sind verpflichtet, den BETREIBER unverzüglich darüber zu informieren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte Kenntnis über die Zugangsdaten erlangt haben oder alsbald erlangen werden oder sich sonst Zugang zu dem Nutzerkonto des NUTZERS verschafft haben.
(2) NUTZER haften gegenüber dem BETREIBER für jede Nutzung des ihnen zugeordneten Nutzerprofils durch unbefugte Dritte, es sei denn der NUTZER kann nachweisen, dass ihn an dieser unbefugten Nutzung kein Verschulden trifft.
(3) NUTZER sind dazu verpflichtet, die bei der Registrierung eingegebenen Daten, insbesondere aber nicht ausschließlich die Kontaktdaten, aktuell zu halten. Deswegen sind NUTZER verpflichtet, jede Änderung der Daten unverzüglich durch Änderung des entsprechenden Eintrags im Nutzerprofil zu ändern. Sollte dem NUTZER eine Änderung der Daten auf diesem Wege nicht möglich sein, so wird er die geänderten Daten unverzüglich per E-Mail an den BETREIBER übermitteln.
§ 5 Pflichten des BETREIBERS beim Betrieb der PLATTFORM
5.1. Der BETREIBER schuldet ein Bemühen, dass die PLATTFORM im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit (Ziffer 5.4.) abrufbar ist. Dabei bezeichnet der Terminus „abgerufen“, dass die Daten in den Arbeitsspeicher eines Rechners geladen werden können und Zugriff auf Daten besteht, die im Rechenzentrum des BETREIBERS gespeichert und verarbeitet werden. Der BETREIBER übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu der PLATTFORM, soweit nicht ausschließlich das von dem BETREIBER betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird.
5.2 Die Erreichbarkeit von Zieladressen kann von dem BETREIBER aufgrund der Struktur des Internets sowie des Umstandes, dass er die Betreiber und Vermittler der Datennetze selbst weder auswählt noch faktische Beherrschungsmöglichkeiten für den BETREIBER bestehen, nicht gewährleistet werden.
5.3. Der BETREIBER stellt durch eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung zu dem nächsten Internet-Knoten sicher, dass eine möglichst hohe Datenübertragungsgeschwindigkeit erreicht wird.
5.4. Die Verfügbarkeit des Systems besteht im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten des BETREIBERS und deswegen insbesondere nicht bei Ausfallzeiten durch Wartung sowie Zeiten, in denen das Rechenzentrum aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des BETREIBERS liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
5.5. Der BETREIBER erbringt fernmündliche Kurzberatung bei auftretenden Fehlern, Anwendungsproblemen, Störungen oder sonstigen Fällen von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb der PLATTFORM.
(1) Betreuungsaufgaben werden montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr durchgeführt. An Samstagen, Sonntagen und deutschen Feiertagen (es gilt die Feiertagsregelung des Bundeslandes Baden-Württemberg) wird keine Hotline betrieben. Es gilt die Zeitzone Berlin.
(2) Beratung im Sinne dieser Vorschriften ist jede problembezogene Antwort auf die Darstellung eines technischen Problems der PLATTFORM. Nicht zu den Aufgaben der Hotline gehören die Klärung inhaltlicher und organisatorischer Fragen sowie die Einweisung in die Funktionalität der PLATTFORM. Vor Inanspruchnahme der Hotline hat der NUTZER die Lösung des Problems im zumutbaren Rahmen selbst zu versuchen. Insbesondere hat er dabei die FAQ und sonstige Hilfefunktionen der PLATTFORM zu beachten.
§ 6 Lieferungen, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt
6.1. Teillieferungen sind zulässig und verpflichten den NUTZER zur Zahlung der anteiligen Vergütung, es sei denn, dass die Entgegennahme der Teillieferung unzumutbar wäre. Jede Teillieferung gilt als Erledigung eines gesonderten Auftrags im Sinne dieser Nutzungsbedingungen.
6.2. Grundsätzlich ist der BETREIBER berechtigt, produktionsbedingte Über- oder Unterlieferungen bis zu 10 % vorzunehmen. Bei einem Lieferumfang von unter 500 kg oder besonders schwieriger Ausführung sind mangels abweichender Vereinbarung höhere Toleranzen bis zu maximal 20 % zulässig. Abzurechnen ist der tatsächliche Lieferumfang.
6.3. Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten des NUTZERS. Die Gefahr für die Ware geht mit Mitteilung der Versandbereitschaft, spätestens aber mit ihrem Verlassen der Rampe beim Herstellerwerk, auf den NUTZER über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und dann, wenn der BETREIBER Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung der Ware übernommen hat.
6.4. Der Abschluss einer Transport- oder sonstigen Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des NUTZERS.
6.5. Bei Abnahmeverzug trägt der NUTZER – neben sonstigen Schäden – die beim BETREIBER angefallenen Lagerkosten. Diese betragen für jede volle Woche der Verspätung ein halbes Prozent, insgesamt aber maximal 5 % vom Nettowert der nicht abgenommenen Ware. Dem NUTZER bleibt es vorbehalten, geringere und dem BETREIBER bleibt es vorbehalten, höhere Lagerkosten nachzuweisen.
6.6. Wird nach Mitteilung der Versandbereitschaft die fertiggestellte Ware nicht abgerufen oder aus Gründen, die der BETREIBER nicht zu vertreten hat, nicht ausgeliefert, so sind Ansprüche des NUTZERS wegen Qualitätseinbußen aufgrund der Lagerdauer ausgeschlossen.
6.7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehender sowie künftig entstehender Forderungen als Vorbehaltsware im Eigentum des BETREIBERS. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
6.8. Wird Vorbehaltsware vom NUTZER oder von einem durch ihn beauftragten Dritten zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den BETREIBER, ohne dass dieser hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird Eigentum des BETREIBERS. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht von dem BETREIBER gelieferter Ware erwirbt der BETREIBER Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht von dem BETREIBER gelieferter Ware gemäß den §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der BETREIBER Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der NUTZER durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er dem BETREIBER schon jetzt Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. In diesem Fall ist die im Eigentum oder Miteigentum des BETREIBERS stehende Sache ebenfalls Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen.
6.9. Der NUTZER hat die Vorbehaltsware unentgeltlich zu verwahren und ausreichend auf seine Kosten zu versichern.
6.10. Der NUTZER ist zur Weiterveräußerung oder zur Verwendung der Vorbehaltsware im Rahmen seines üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt. Dies gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die im Voraus abgetretenen Forderungen tatsächlich auf den BETREIBER übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der NUTZER nicht berechtigt. Gerät der NUTZER in Zahlungsverzug, ist er zur Weiterveräußerung nur berechtigt, wenn er seinen Käufer anweist, den Kaufpreis direkt an den BETREIBER zu bezahlen.
6.11. Der NUTZER tritt hiermit im Voraus sämtliche Forderungen aus Weiterverkäufen der Vorbehaltsware an den BETREIBER ab. Der BETREIBER nimmt diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert – gleichgültig, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung – so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.
6.12. Der NUTZER bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Befugnis des BETREIBERS, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Der BETREIBER wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der NUTZER seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist bzw. die Einleitung mangels Masse abgelehnt wurde. Auf Verlangen hat der NUTZER dem BETREIBER die Schuldner der abgetretenen Forderungen unter Angabe der Anschrift zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der BETREIBER ist befugt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
6.13. Sofern der BETREIBER wegen Pflichtverletzungen des NUTZERS, insbesondere wegen Zahlungsverzugs, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist, hat der NUTZER die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen nach Erklärung des Rücktritts und Aufforderung zur Herausgabe unverzüglich an den BETREIBER zurückzugeben. Die Kosten für die Rückgabe trägt der NUTZER.
6.14. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der NUTZER den BETREIBER unverzüglich schriftlich unter Übergabe aller notwendiger Unterlagen, insbesondere einer Kopie des Zwangsvollstreckungsprotokolls, zu unterrichten. Gleichzeitig hat der NUTZER eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, in der er gegenüber dem BETREIBER erklärt, dass es sich bei der der Zwangsvollstreckungsmaßnahme unterliegenden Ware um Ware des BETREIBERS handelt. Die Kosten der Intervention des BETREIBERS gegen die Zwangsvollstreckungsmaßnahme gehen zu Lasten des NUTZERS, soweit sie nicht von dem Dritten erstattet werden.
6.15. Der BETREIBER verpflichtet sich, die dem BETREIBER zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des NUTZERS insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem BETREIBER. Mit Tilgung aller Forderungen des BETREIBERS gegen den NUTZER gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den NUTZER über.
§ 7 Lieferfristen und -termine
7.1. Die vom BETREIBER angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und nur angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart. Diese sind nur maßgeblich, wenn der BETREIBER vom NUTZER sämtliche für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen fristgerecht erhalten hat.
7.2. Die Lieferzeit beginnt frühestens mit dem Eingang der Auftragsbestätigung beim NUTZER. Sie ist eingehalten, wenn innerhalb der Frist der Liefergegenstand die Rampe im Herstellerwerk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Lieferfristtage sind Arbeitstage.
7.3. Verlangt der NUTZER nach Vertragsabschluss Änderungen im Auftrag, welche die Herstellungsdauer beeinflussen, so sind etwaige Lieferfristen neu zu vereinbaren; im Zweifel verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Gleiches gilt, falls der NUTZER seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
7.4. In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger vom BETREIBER nicht zu vertretender Umstände (z. B. behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsprobleme, Verkehrsstörungen usw., - auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten) verlängern sich die – auch bestätigten – Lieferfristen in angemessenem Umfang. Das gilt auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits eingetretenen Verzugs entstehen. Der BETREIBER ist allerdings verpflichtet, den NUTZER unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses zu unterrichten. Wird der BETREIBER aufgrund solcher Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird der BETREIBER von der Leistungspflicht frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als drei Monate dauert, sind der BETREIBER und der NUTZER berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Zahlungen, Aufrechnung, Abtretung
8.1. Ist als Zahlart „Rechnung“ ausgewählt, gilt: Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Zahlt der NUTZER den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. dem vereinbarten Zahlungstermin, gerät er auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Im Falle des Verzuges des NUTZERS ist der BETREIBER berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung höherer Verzugsschäden bleibt unberührt.
8.2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen nach Vertragsabschluss eingetretener oder bekannt gewordener schlechter Vermögensverhältnisse des NUTZERS gefährdet – das ist zum Beispiel bei Vorliegen eines Insolvenzantrags oder eines Wechsel- oder Scheckprotests der Fall –, so steht dem BETREIBER das Recht zu, per Nachnahme zu liefern, Vorkasse zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzubehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen und von bereits mit dem NUTZER geschlossenen Verträgen zurückzutreten, sofern dieser nicht eine Vorauszahlung oder andere Sicherheit leistet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere bei Verzug, bleibt vorbehalten.
8.3. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung ist dem NUTZER nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder von dem BETREIBER anerkannten Ansprüchen gestattet.
8.4. Die Abtretung von Ansprüchen des NUTZERS aus der Geschäftsbeziehung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des BETREIBERS ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
§ 9 Pflichten des NUTZERS
9.1. NUTZER sind selbst dafür verantwortlich, für die Schaffung der zu ihrem Verantwortungsbereich zählenden Voraussetzungen für die Nutzung der Dienste des BETREIBERS zu sorgen. Insbesondere haben sie die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Dienste zu schaffen und aufrecht zu erhalten, also z.B. einen funktionsfähigen Internetanschluss sowie einen internetfähigen Computer vorzuhalten. Um einen reibungslosen Ablauf der Bestellung zu gewährleisten, müssen NUTZER auch die Datenanlieferungsstandards des BETREIBERS beachten, die im Rahmen der Beschreibung eines PRODUKTS bzw. der Anleitung für dessen KONFIGURATION abrufbar sind.
9.2. Für die unverzügliche Kenntnisnahme von elektronisch zugestellten Nachrichten haben NUTZER selbst einzustehen. Der BETREIBER schuldet keine dahingehende Überwachung der Aktivitäten der NUTZER.
9.3. NUTZER haben bei der Nutzung der PLATTFORM das Recht zu beachten und die Rechte Dritter zu wahren. Im Rahmen der KONFIGURATION von PRODUKTEN ist es NUTZERN danach untersagt
(1) Zeichen, insbesondere aber nicht ausschließlich Worte, Bilder oder Wort-Bildkombinationen zu verwenden, welche eingetragene Marken oder sonstige geschützte Unternehmenskennzeichen Dritter verletzen,
(2) Gestaltungen, insbesondere aber nicht ausschließlich Abbildungen zu verwenden, welche eingetragene Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster Dritter verletzen,
(3) Gestaltungen, insbesondere aber nicht ausschließlich Texte, Notentexte, Fotografien, Lichtbilder oder sonstige Abbildungen zu verwenden, welche Urheberrechte oder sonstige Leistungsschutzrechte Dritter verletzen,
(4) pornografische, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder sonst anstößige Gestaltungen zu verwenden,
(5) volksverhetzende, antisemitische, ausländerfeindliche, homophobe oder sonst menschenverachtende Gestaltungen zu verwenden,
(6) terrorismusunterstützende oder propagandistische Gestaltungen zu verwenden,
(7) beleidigende, rufschädigende oder sonst herabsetzende Gestaltungen zu verwenden,
(8) persönlichkeitsrechtsverletzende Gestaltungen zu verwenden,
(9) wettbewerbswidrige Gestaltungen zu verwenden.
Der BETREIBER ist vor der Produktion nicht zu einer Prüfung der KONFIGURATIONEN auf Rechtsverstöße der vorgenannten Art verpflichtet. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des BETREIBERS, den NUTZER über offenkundige Rechtsverstöße zu unterrichten.
9.4. Sofern NUTZER zur KONFIGURATION auf die auf der PLATTFORM verfügbaren Inhalte der Datenbank „Fotolia“ zurückgreifen, erfolgt die Nutzung der Bildrechte ausschließlich zu den fotolia-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://de.fotolia.com/Info/Agreements/TermsAndConditions.
9.5. Das geistige Eigentum bzw. gewerbliche Schutzrechte an von dem BETREIBER entwickelten Entwürfen, Vorlagen, Skizzen, Mustern, Filmen, Lithographien, Klischees, Stanzen, Stanzformen, Negativen, Platten, Druckwalzen, Druckplatten, Formgeräten, digitalen Daten, Druckzylindern etc. (im Folgenden: ARBEITSMATERIALIEN) stehen ausschließlich dem BETREIBER zu. Der NUTZER darf diese ARBEITSMATERIALIEN – unbeschadet der Nutzung im Rahmen einer Bestellung auf der PLATTFORM – nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung, in der ein angemessenes Nutzungsentgelt festgelegt wird, anderweitig nutzen.
§ 10 Haftung
10.1. Eine Haftung des BETREIBERS ist insoweit ausgeschlossen, als die Nutzung durch den NUTZER kostenfrei erfolgt. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste des BETREIBERS entstanden ist und der BETREIBER vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
10.2. Wenn und soweit NUTZER die PLATTFORM kostenpflichtig nutzen sowie für den Kauf von PRODUKTEN über die PLATTFORM, gilt für die Haftung des BETREIBERS Folgendes:
(1) Der BETREIBER haftet unbeschränkt für sämtliche Schäden, die dem NUTZER aufgrund des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des BETREIBERS oder der für sie handelnden Personen (gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen) entstehen. Ebenso unbeschränkt ist die Haftung des BETREIBERS für Schäden, die dem NUTZER an Leib, Leben oder Gesundheit entstehen, oder die durch die Verletzung einer Garantiezusage entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
(2) Die Haftung des BETREIBERS für sonst fahrlässig verursachte Schäden ist der Höhe nach auf diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses zum Zeitpunkt der Eingehung des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des BETREIBERS.
§ 11 Gewährleistung
11.1 Die Regelungen für die Abrufbarkeit (sic. der Abrufbarkeit der PLATTFORM und der Daten am Sitz des NUTZERS) richten sich nach dem Dienstvertragsrecht. Eine Gewährleistung wird mithin nicht übernommen.
11.2 Für den Kauf von PRODUKTEN über die PLATTFORM, gilt für die Gewährleistung Folgendes:
(1) Eine bestimmte Beschaffenheit der vom BETREIBER gelieferten Ware ist nur dann geschuldet, wenn dieser ausdrücklich schriftlich bestimmte Beschaffenheitsmerkmale zusagt. Von dem BETREIBER abgegebene Konformitätserklärungen, Beschaffenheitsvereinbarungen oder Spezifikationen stellen unbeschadet dessen keine Garantien dar und begründen keine verschuldensunabhängige Haftung. Sie befreien den NUTZER insbesondere auch nicht von seiner Pflicht, die Ware vor Verarbeitung – auch mittels Durchführung entsprechender Analysen – auf ihre Geeignetheit für das jeweilige Packgut zu überprüfen.
(2) Sofern der Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen enthält, ist die Eignung des Verpackungsmaterials für einen Direktkontakt mit Lebensmitteln nicht geschuldet. Für Beeinträchtigungen der Ware oder des Packgutes, die auf einem Direktkontakt beruhen, übernimmt der BETREIBER daher ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Gewähr.
(3) Die Ware ist hinsichtlich der Bedruckung und Verarbeitung vertragsgemäß, wenn sich das Druckergebnis und die Verarbeitungsqualität innerhalb der Toleranzen bewegen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Der BETREIBER weist darauf hin, dass es bei einer Verarbeitung der Ware nach längerer Lagerung gegebenenfalls zu äußeren Beeinträchtigungen wie z.B. Rillkantenbruch und Farbveränderungen, technischen Beeinträchtigungen wie z.B. schlechtere Laufeigenschaften, Verklebbarkeit, Farbanhaftung und Planlage kommen kann. Sofern der NUTZER eine Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Abruf- bzw. Liefertermine um mehr als 6 Monate veranlasst, akzeptiert er solche Alterungserscheinungen als vertragsgemäßen Zustand der Ware.
(4) Die gelieferte Ware ist durch den NUTZER unverzüglich, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach deren Erhalt, auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Sämtliche Mängel sind dem BETREIBER unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt der NUTZER diesen Pflichten nicht nach, gilt die Ware als vertragsgemäß, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(5) Erkennbare Minder- oder Mehrmengen und äußerlich erkennbar beschädigte Waren sind bereits auf der Empfangsquittung zu vermerken. Kommt der NUTZER dieser Pflicht nicht nach, gilt die Ware insoweit als vertragsgemäß.
(6) Beanstandungen und Rügen, die gegenüber Dritten wie z.B. Handelsvertretern oder Transporteuren, geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechte Mängelanzeigen bzw. Rügen dem BETREIBER gegenüber dar.
(7) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
(8) Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung der Ware ist der BETREIBER berechtigt, die mangelhafte Ware nachseiner Wahl zurückzunehmen und durch vertragsgemäße Ware zu ersetzen oder die gelieferte Ware – sofern dies möglich und für den NUTZER zumutbar ist – nachzubessern. Erfolgt innerhalb angemessener Frist keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, ist der NUTZER nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
(9) Der NUTZER wird seiner Schadensminderungspflicht nachkommen. Er wird deshalb zur Vermeidung von Mangelfolgeschäden den BETREIBER unverzüglich über etwaige Mängel der Ware in Kenntnis setzen. Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn die gelieferte Ware beim NUTZER oder bei einem oder mehreren Dritten beanstandet wird. Dies gilt auch für den Fall interner Sperrungen bei Rückrufen oder öffentlichen Warnungen in Bezug auf die von dem BETREIBER gelieferten Waren.
§ 12 Verjährung
12.1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des NUTZERS bei Mängeln der gelieferten Ware (einschließlich Schadensersatzansprüche) verjähren in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einer Frist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 6.3 genannten Zeitpunkt.
12.2. Ansprüche des NUTZERS auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen, die nicht auf Mängeln der gelieferten Ware beruhen (§ 280 BGB), verjähren in einer Frist von einem Jahr.
12.3. Die Verjährungsregelungen unter Absatz 1 und 2 gelten nicht für Fälle des Unternehmerregresses (§ 478, 479 BGB)sowie für Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen. Sie gelten ferner nicht in Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des BETREIBERS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
§ 13 Vorübergehende Sperrung
13.1. Der BETREIBER ist berechtigt, Nutzerkonten vorübergehend zu sperren und damit die Nutzung der PLATTFORM durch den jeweiligen NUTZER auszuschließen. Dies gilt insbesonders, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der vom NUTZER übermittelten und gespeicherten Daten besteht (vgl. insbesondere § 9.3. ) und/oder eine entsprechende behördliche Anordnung gegen den BETREIBER ergangen ist.
13.2. Die Sperrung nach Ziffer 13.1. ist auf Antrag des NUTZERS aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist und/oder eine gerichtliche und/oder behördliche Entscheidung vorliegt.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
14.1. Die Registrierung des NUTZERS für die kostenlose Nutzung der PLATTFORM i.S.d. § 4 gilt für unbestimmte Zeit. Eine Beendigung der Teilnahme durch den NUTZER ist insoweit jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Abmeldung von dem Nutzerprofil möglich. Hierzu kann der NUTZER einen entsprechenden Auftrag per E-Mail an den BETREIBER erteilen, diese Löschung durchzuführen. Die Kündigung ist sofort wirksam. Eine Beendigung der Teilnahme eines NUTZERS durch den BETREIBER ist dann möglich, wenn dem BETREIBER die weitere Nutzung der Dienste durch den jeweiligen NUTZER nicht mehr zumutbar ist, oder wenn der BETREIBER die PLATTFORM aufgibt. Ob die Beendigung fristlos oder unter Gewährung einer Aufbrauchfrist erklärt wird, entscheidet der BETREIBER nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der die Kündigung rechtfertigenden Umstände, also insb. Rechtsverstöße des NUTZERS einerseits und dem schützenswerten Interesse des NUTZERS an der Nutzung der PLATTFORM andererseits.
14.2. Mit dem Wirksamwerden einer Kündigung oder der sonstigen Beendigung der Teilnahme endigt die Nutzungsbefugnis für das gekündigte Nutzerkonto. Dem BETREIBER ist es deswegen erlaubt, den entsprechenden Benutzernamen und/oder das Kennwort zu sperren.
14.3. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Beendigung der Teilnahme oder nach Wirksamwerden einer Kündigung wird der BETREIBER sämtliche im Rahmen der Nutzung der PLATTFORM entstandenen Daten unwiederbringlich löschen. Etwaig bestehende längere gesetzliche oder sonstige Aufbewahrungsfristen für alle oder bestimmte vom NUTZER gespeicherte Daten bleiben hiervon unberührt.
§ 15 Nutzungsrechte
15.1. Gegenstand der Lizenzbedingungen
(1) Gegenstand dieser Lizenzbedingungen ist die Übertragung und Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten der zur Nutzung der PLATTFORM bzw. Durchführung der Tests erforderlichen Software in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version. Diese Lizenzbedingungen gelten für sämtliche Versionen der Software, einschließlich Vollversionen, Upgrades und Updates.
(2) Sofern erforderlich, werden NUTZERN Nutzungsrechte an zusammen mit der Software abrufbar gemachter Freeware und Open Source Software oder an proprietärer Software von Drittherstellern nach Maßgabe der jeweils gültigen Lizenzbestimmungen dieser Hersteller übertragen. Der NUTZER wird in diesem Fall auf den Inhalt der Lizenzbestimmungen der anderen Hersteller oder den Inhalt der Freeware und Open Source Software-Lizenzbestimmungen vor Vertragsschluss hingewiesen.
15.2. Nutzungsrechte an der Software (Webzugriff)
NUTZERN wird die Software über Datennetze zur Verfügung gestellt. Die hierzu erforderlichen einfachen Nutzungsrechte nach § 69c Nr.4 UrhG werden NUTZERN zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkt übertragen.
§ 16 Sonstige Bestimmungen und Informationen
16.1. Sofern der NUTZER Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, als Gerichtsstand Stuttgart vereinbart.
16.2. Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der BETREIBER ist generell zu einer alternativen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit, auch und insbesondere nicht i.S.d. § 36 Abs. 1 VSBG. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mail-Adresse des BETREIBERS lautet info@designyourpackaging.de
16.3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts (IPR). Dies gilt nicht, soweit der NUTZER Verbraucher ist und ihm durch die Rechtswahl Rechte entzogen oder solche Rechte eingeschränkt würden, die ihm nach dem Recht des Staates zustehen, in welchem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
16.4. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des BETREIBERS ist der Sitz des BETREIBERS.
16.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht.
16.6. Der Vertragstext wird von dem BETREIBER nach Vertragsschluss nicht gespeichert und ist für den NUTZER nachträglich nicht zugänglich.
16.7. Vertragssprache ist Deutsch.
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